Seit 2006 müssen Unternehmer und Freiberufler nachweisen, dass ihr Dienstwagen mindestens zu 50% geschäftlich genutzt wird. Nur dann können private Fahrten weiter nach der Ein-Prozent-Regelung abgerechnet werden. Als Nachweis eignet sich idealerweise die Führung eines Fahrtenbuches. Damit aber nicht genug, der Gesetzgeber stellt detaillierte Anforderungen, wie ein solches Fahrtenbuch geführt werden muss.
Nachträgliche Änderungen der Aufzeichnungen müssen ausgeschlossen sein oder dokumentiert werden. Somit scheidet eine Tabellenkalkulation wie z.B. Excel zum Führen eines Fahrtenbuches also aus, da nicht ausgeschlossen werden kann ob Änderungen gemacht wurden oder nicht.
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